Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »

Rechtsnorm

 

Gesetzl. Kurzzeichen

LGGBehM

Bezeichnung

Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 16. Dezember 2002

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist es, auf der Grundlage des Artikels 64 der Verfassung für Rheinland-Pfalz Benachteiligungen von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen

Rechtsnorm-Links

 

URL-Adresse

http://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arbeitsrecht/laender/rp/bbg_ges.htm

Rechtsnorm-Links

 

URL-Adresse

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/jnh/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=21&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BehGleichGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

  • No labels