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Link zum Rechtstext | Landesverwaltungszustellungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungszustellungsgesetz - LVwZG) |
Kerninhalte | Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für das Zustellungsverfahren in Verwaltungsangelegenheiten der Behörden des Landes und der unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Zugestellt wird, soweit dies durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist. |