Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 |
Link zum Rechtstext | BDSG |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. |