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Link zum Rechtstext | Brandenburgisches Naturschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg vom 25. Juni 1992 |
Kerninhalte | Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
auf Dauer gesichert sind (Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege). |