Gesetzl. Kurzzeichen |
BeschG |
Link zum Rechtstext |
Beschussgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen vom 11. Oktober 2002 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz regelt die Prüfung und Zulassung von-> Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition oder hülsenlose Treibladungen verwendet werden, einschließlich deren höchst beanspruchten Teilen,> Munition und> sonstigen Waffenzum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung.Es ist nicht anzuwenden auf-> Feuerwaffen, die zum Verschießen von Munition bestimmt sind, bei der die Ladung nicht schwerer als 15 Milligramm ist,> veränderte Schusswaffen nach dem Waffengesetz,> die Lagerung in verschlossenen Zolllagern oder in Freizonen. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/anlasi/spreng/beschg_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.buzer.de/gesetz/4472/index.htm |
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