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Link zum Rechtstext

PIC-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien

Kerninhalte

Mit dieser Verordnung werden folgende Ziele verfolgt:

  • Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel;
  • Förderung der gemeinsamen Verantwortung und der gemeinschaftlichen Bemühungen im internationalen Verkehr mit gefährlichen Chemikalien, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichem Schaden zu bewahren;
  • Förderung der umweltverträglichen Verwendung von gefährlichen Chemikalien.

Sie gilt für

  • bestimmte gefährliche Chemikalien, die dem Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verfahren) des Übereinkommens unterliegen;
  • bestimmte gefährliche Chemikalien, die in der Union oder einem Mitgliedstaat verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen;
  • ausgeführte Chemikalien im Hinblick auf ihre Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.
Links zur RechtsänderungReview vom 01. August 2020 I ; II

 

 

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