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Entwässerungssatzung Kirchmöser

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Satzung der Stadt Brandenburg an der Havel über den Anschluss und die Benutzung der zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen und -einrichtungen vom 13. Dezember 2000

Kerninhalte

Diese Satzung legt fest, dass die Stadt Brandenburg an der Havel die Beseitigung des auf ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung durch die BRAWAG GmbH Wasser- und Abwassergesellschaft Brandenburg an der Havel betreibt.Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen.

URL-Adresse

http://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/10/Buero_SVV/Satzungen/Entwaesserungssatzung.pdf

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