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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977

Link zum Rechtstext

VSeeStrOV

KVR

Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See 

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen und in den an ihnen gelegenen öffentlichen bundeseigenen Häfen sowie im übrigen deutschen Küstenmeer für Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht in Hoheitsgewässern anderer Staaten abweichende Regelungen gelten.

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