Kurzbezeichnung |
Abfallsatzung des Landkreises Altenkirchen (AWB) |
Bezeichnung |
Satzung über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung undBeseitigung von Abfällen im Landkreis Altenkirchen vom 01. Januar 2017 |
Rechtsebene |
Hamm (Sieg) |
Art der Norm |
Satzung |
Kerninhalte |
Diese Satzung bestimmt unter anderem, dass der Landkreis Altenkirchen, dem die Ortgemeinde Hamm (Sieg) angehört, als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle verwertet und beseitigt. Diese Aufgaben werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB Altenkirchen, Eigenbetrieb des Landkreises) wahrgenommen. Sie regelt den Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht, den Anschlusszwang für Grundstücke und die Überlassungspflichten sowie die Verwertung und Beseitigung. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Landkreis Altenkirchen |
URL-Adresse |
http://www.kreis-altenkirchen.de/media/custom/2154_267_1.PDF?1487322261 |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
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