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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (Ausgabe April 1998)

Link zum RechtstextDGUV Regel 112-198

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.

Sie findet keine Anwendung beim Einsatz von Bergsportausrüstungen und auf die Auswahl und Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen.

 

 

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