Link zum Rechtstext |
Chemikalien-Übergangsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Verordnung über Übergangsmaßnahmen für die chemikalienrechtliche Anmeldung von Stoffen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vom 18. Februar 1992 |
Kerninhalte |
Diese Verordnung enthält Übergangsvorschriften für die Anmeldung und das Inverkehrbringen von Stoffen, die bereits vor dem 3. Oktober 1990 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Bundesministeriums der Justiz |
URL-Adresse |
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/chem_v/gesamt.pdf |
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