Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 3 Current »

 



Kurzbezeichnung

Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzung WAZ Obereichsfeld

Bezeichnung

Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld vom 18. Dezember 2003 und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 11. Dezember 2017

Rechtsebene

Heilbad Heiligenstadt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass der Zweckverband Obereichsfeld, dem sich sowohl die Kreisstadt Heilbad Heiligenstadt als auch die Stadt Leinefeld-Worbis, OT Beuren (Landkreis Eichsfeld) angeschlossen haben, zur Abwasserbeseitigung als jeweils eigenständige öffentliche Einrichtung zum einen die leitungsgebundene Entwässerungseinrichtung als Zusammenfassung aller vom Zweckverband selbst oder in seinem Auftrag betriebenen Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln oder Einleiten des im Verbandsgebiet anfallenden Abwassers dienen, und zum anderen die Fäkalschlammentsorgung als Zusammenfassung aller Anlagen bzw. Anlagenteile, die der Entnahme und dem Transport sowie der Behandlung des Entsorgungsgutes aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben dienen, betreibt. Die Entwässerungssatzung regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbeschränkungen. Die Beitrags- und Gebührensatzung berechtigt den Zweckverband, Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung/Anschaffung der öffentlichen leitungsgebundenen Entwässerungseinrichtung (Herstellungs-/Anschaffungsbeiträge, Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen leitungsgebundenen Entwässerungseinrichtung (Grund- und Einleitungsgebühren) und Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Fäkalschlammentsorgung (Beseitigungsgebühren) zu erheben. Sie regelt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Entwässerungssatzung

URL-Adresse

http://www.eichsfeldwerke.de/fileadmin/user_upload/EWS.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung

URL-Adresse

https://www.eichsfeldwerke.de/fileadmin/EW_WAZ/Dokumente/Beitrags-_und_Geb__hrensatzung_zur_EWS.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

4. Änderungssatzung der BGS-EWS

URL-Adresse

https://www.kreis-eic.de/files/kreis_eic/uploads/aktuelles/amtsblaetter/2017/abl_42.pdf

  • No labels