Link zum Rechtstext |
Selbstüberwachungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen |
Kerninhalte |
Diese Verordnung regelt die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und des von Einleitungen aus Abwasseranlagen beeinflussten Gewässers. Die Selbstüberwachung richtet sich nach den Maßgaben der Anlagen dieser Verordnung; sie sind Bestandteil dieser Verordnung.
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URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/wasser/laender/sh/suev_ges.htm |
URL-Adresse |
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=AbwAnlSelbst%C3%9CV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true |
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