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Bezeichnung

Satzung der Ingolstädter Kommunalbetriebe (INKB), Anstalt des öffentlichen Rechts, Kommunalbetrieb der Stadt Ingolstadt, über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Ingolstadt vom 5. September 2005 in der Fassung der Änderung vom 23. August 2022

Rechtsebene

Ingolstadt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR als öffentliche Einrichtung die in ihrem Gebiet anfallenden und ihr überlassenen Abfälle entsorgen. Bei der Entsorgung bedienen sich die Ingolstädter Kommunalbetriebe der Einrich-tungen des Zweckverbands Müllverwertungsanlage Region Ingolstadt.

Sie regelt unter anderem Anschluss- und Überlassungsrecht und Anschluss- und Überlassungszwang.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.in-kb.de/media/custom/2117_253_1.PDF?1664540957
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