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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 5. Februar 2008

Link zum Rechtstext

Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen
-> gegen Brandgefahren (Brandschutz),
-> gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe) und
-> gegen Katastrophengefahren (Katastrophenschutz).

Der Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen.

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