Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 5. Februar 2008 |
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Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen Der Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen. |
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