DIN 1960

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (Ausgabe September 2019)

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.

Sie ist in drei Abschnitte gegliedert:

  • Abschnitt 1 regelt die sogenannten nationalen Bauvergaben.
  • Abschnitt 2 beinhaltet Regelungen für europaweite Vergaben öffentlicher Auftraggeber bei Bauaufträgen ab Erreichen der Schwellenwerte des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
  • Abschnitt 3 gilt für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Bauaufträgen.