Ad-hoc-Mitteilung: UN-Klimagipfel in Paris - 195 Staaten beschließen neuen Klimaschutzvertrag

    


 

195 Staaten haben sich am 14. Dezember 2015 beim UN-Klimagipfel in Paris auf ein neues Klimaschutzabkommen geeinigt. Ziel ist es danach, die Erderwärmung auf „weit unter“ zwei Grad Celsius, nach Möglichkeit sogar auf 1,5 Grad zu begrenzen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lobte die Einigung als „historischen Wendepunkt“, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sprach von einem „historischen Erfolg“ für den Klimaschutz, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung.

Netto-Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts auf null reduzieren.
Angestrebt werde mit dem Vertrag, die Netto-Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts auf null zu reduzieren, so die Regierungsmitteilung. Erreicht werden solle dies durch Herstellung eines Gleichgewichts zwischen dem menschgemachten Ausstoß von Treibhausgasen und der CO2-Bindung durch „Senken“ (zum Beispiel Wälder, unterirdische Kohlenstoffspeicher). Da die freiwilligen Klimaziele der Staaten nicht ausreichten, um die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, sollen sie ab 2023 alle fünf Jahre überprüft und verschärft werden.

Finanzielle und technische Unterstützung für Entwicklungsländer
Außerdem sollen die Industriestaaten arme Staaten beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Erderwärmung unterstützen. Ab 2020 sollen die Industriestaaten jährlich 100 Milliarden Dollar für arme Staaten bereitstellen (bis 2025). Dieses, bereits in Kopenhagen abgegebene Versprechen sei in einer begleitenden Entscheidung zum Abkommen festgehalten worden. Andere Staaten, insbesondere aufstrebende Schwellenländer, würden „ermutigt“, einen freiwilligen finanziellen Beitrag zu leisten. Für Entwicklungsländer, die durch den Klimawandel bedroht seien, etwa Inselstaaten, sehe das Abkommen zudem Unterstützungsmaßnahmen wie etwa Frühwarnsysteme und Klimarisikoversicherungen vor.

Berichtspflichten über CO2-Ausstoß
Ferner solle es ein gemeinsames System von Berichtspflichten und Transparenzegeln geben. Jedes Land solle Bilanzberichte seines CO2-Ausstoßes vorlegen. Dabei würden die unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Länder berücksichtigt. So werde gewährleistet, dass arme Länder – etwa bei der statistischen Erfassung des CO2-Ausstoßes – nicht die gleichen Ansprüche erfüllen müssen wie reiche.


Anmerkung: Diese Ziele werden zwangsläufig zu Verschärfungen im Treibhausgasemissionshandel führen und ggf. auch im Immissionsschutzrecht.

 

Ausführlich zum Abkommen (auf Englisch) hier.