SGB III RV 02-01-2017
Gesetzl. Kurzzeichen/Link | |
Kurzbezeichnung | Arbeitsförderung |
Letzte gesetzliche Änderung | 05.01.2017 |
Erscheinungsort | BGBl I Nr. 20 S. 594; BGBl. I Nr. 2 S. 17 |
Erschienen am | 27.03.1997 |
Review-Datum | 02.01.2017 |
Review | BetroffenheitUnternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten; Mitarbeiter mit Weiterbildungsfunktionen; Betriebsrat NachrichtMit dem Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) wurde vor allem die Förderung von Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten erweitert. Ab 1. Januar 2017 werden die Weiterbildungskosten von Arbeitnehmern in solchen Kleinstbetrieben vom Staat übernommen. Das Erfordernis einer Kofinanzierung der Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber entfällt. Diese Regelung gilt altersunabhängig und unabhängig davon, ob die Weiterbildung während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. HandlungsempfehlungMachen Sie von der erweiterten Förderungsmöglichkeit Gebrauch, und bieten Sie Ihren Mitarbeitern verstärkt Weiterbildungsmaßnahmen an. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | REVIEW 02.01.2017 (Art.4 ) |
URL-Adresse | http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s2838.pdf |