SGB III RV 02-01-2017

Gesetzl. Kurzzeichen/Link

SGB III

Kurzbezeichnung

Arbeitsförderung

Letzte gesetzliche Änderung

05.01.2017

Erscheinungsort

BGBl I Nr. 20 S. 594; BGBl. I Nr. 2 S. 17

Erschienen am

27.03.1997

Review-Datum02.01.2017

Review

Betroffenheit

Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten; Mitarbeiter mit Weiterbildungsfunktionen; Betriebsrat

Nachricht

Mit dem Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) wurde vor allem die Förderung von Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten erweitert. Ab 1. Januar 2017 werden die Weiterbildungskosten von Arbeitnehmern in solchen Kleinstbetrieben vom Staat übernommen. Das Erfordernis einer Kofinanzierung der Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber entfällt. Diese Regelung gilt altersunabhängig und unabhängig davon, ob die Weiterbildung während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.

Mit dem Flexirentengesetz wurden zudem unter anderem das SGB I, das SGB V und das SGB VI geändert.

Handlungsempfehlung

Machen Sie von der erweiterten Förderungsmöglichkeit Gebrauch, und bieten Sie Ihren Mitarbeitern verstärkt Weiterbildungsmaßnahmen an.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

REVIEW 02.01.2017 (Art.4 )

URL-Adresse

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s2838.pdf