DGUV Information 213-082 RV 01-12-2017

Gesetzl. Kurzzeichen/Link

DGUV Information 213-082

Bezeichnung

Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung – Was ist zu tun? (Ausgabe September 2017)

Erscheinungsort

DGUV

Erschienen am

01.09.2017

Review-Datum01.12.2017

Review

Betroffenheit

Betriebe, die mit Gefahrstoffen umgehen; Arbeitssicherheit  

Nachricht

Das Gefahrstoffrecht wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) und die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP- oder GHS-Verordnung) sowie durch die durch diese ausgelösten Änderungen des Chemikaliengesetzes, der Chemikalienverbotsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe in den letzten Jahren grundlegend geändert.

Die neue DGUV Information 213-082 „Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung – Was ist zu tun?“ zeigt die Auswirkung dieser Änderungen auf, u.a.:

  • Informationsermittlung
  • Gefahrenkommunikation
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisung
  • Unterweisung
  • innerbetriebliche Kennzeichnung
  • Meldepflicht
  • Gefahrguttransport


 Darüber hinaus beschäftigt sie sich mit Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie dem Umwelt- und Abfallrecht, gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Gefahrstoffen und enthält praktische Tipps zur Umsetzung der Pflichten im Umgang mit Gefahrstoffen.

Handlungsempfehlung

Aus der DGUV Information 213-082 selbst ergeben sich keine neuen Pflichten. Sie können sie allerdings als Hilfestellung nutzen, um Ihren allgemeinen Pflichten auf übergeordneter Ebene im Gefahrstoffrecht nachzukommen.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

BG RCI

URL-Adresse

http://downloadcenter.bgrci.de/resource/downloadcenter/downloads/M060_Gesamtdokument_2017-10-13.pdf