Rechtsnorm0

 

Gesetzl. Kurzzeichen

BayAbfG

Kurzbezeichnung

Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz

Bezeichnung

Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern
in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996

Rechtsebene

Bayern

Art der Norm

Gesetz

Sachgebiete

Abfallrecht

Inkrafttreten

01.03.1991

Letzte gesetzl. Änderung

24.07.2013

Reviews

13.08.2013 Aldenhövel, Karsten :
Das in den wesentlichen Teilen am 01.08.2013 in Kraft getretene Änderungsgesetz passt das BayAbfG an die Begrifflichkeiten und Bestimmungen des KrWG an und führt Aussagen zur Übernahme von Kosten für Überwachungsaufgaben ein. Hervorzuheben sind:

> Die entsorgungspflichtigen Körperschaften sind zur Entsorgung unter Berücksichtigung der Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Bau und Abbruchabfälle verpflichtet. Höhere Verwertungsquoten sind anzustreben
> Inkrafttreten am 01.01.2015: Glas, Papier-, Metall-, Kunststoffabfälle und ggf. weitere Abfälle sowie - soweit zumutbar - Bioabfälle sollen die entsorgungspflichtigen Körperschaften mindestens über Wertstoffhöfe, sonstige Bringsysteme und Holsysteme sammeln.
-> Gefährliche Abfälle sind vorrangig zu verwerten
-> Die Abfallwirtschaftskonzepte der entsorgungspflichtigen Körperschaften enthalten die Planung für 7 Jahre im Voraus.
-> Kosten für Überwachungsmaßnahmen, Probenahmen und Analysen werden entsprechend dem neuen Art. 30 Abs. 2 erhoben.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Bayerische Staatsregierung

URL-Adresse

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-AbfGBY1996rahmen&doc.part=X

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/laender/bay/abfg_ges.htm