Ad-hoc-Mitteilung: Irreführende Schreiben im Umlauf

Achtung! Dreiste Abzocke!

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt vor einem Schreiben der Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit mit dem Betreff „Ankündigung einer Betriebsbesichtigung.“

Absender ist die Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit im Auftrag der AuA 24, Südportal 3, 22848 Norderstedt. 

Laut Angabe auf dem Briefbogen handelt es sich dabei um die Delphin Consulting UG& Co. KG. In dem Schreiben kündigt der Versender eine Betriebsbesichtigung und einen Anruf durch einen Sicherheitsinspektor an. Dabei solle geprüft werden, inwieweit Betriebe ihren gesetzlichen Pflichten hinsichtlich Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) nachkommen und ggf. noch Zeit für Nachbesserung haben. Zur Erteilung gesetzlicher Informationen gibt der Versender eine Frist von sieben Tagen an. 

Die DGUV weist darauf hin, dass es sich bei der Agentur um ein privates Unternehmen handelt, das in keinem Zusammenhang mit der DGUV steht. Das Unternehmen ist weder von den gewerblichen Berufsgenossenschaften noch von der DGUV beauftragt worden. Aufgrund des Schreibens besteht keine Verpflichtung zum Handeln gegenüber dieser Agentur. Auf dieses Schreiben muss nicht reagiert werden! 

Weiteres auf der Website der DGUV