Anhang I (Angaben Konformitätserklärung)
Anhang I |
Teil A
Zusätzliche Angaben in der Konformitätserklärung für Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff
Die in Artikel 12 Absatz 1 genannte schriftliche Erklärung enthält folgende zusätzliche Angaben:
Eine Erklärung, dass nur recycelter Kunststoff verwendet worden ist, der mit einem zugelassenen Recyclingverfahren hergestellt wurde, mit Angabe der Nummer des Recyclingverfahrens im EG-Register.
Teil B
Zusätzliche Angaben in der Konformitätserklärung für recycelte Kunststoffe
Die in Artikel 12 Absatz 2 genannte schriftliche Erklärung enthält folgende zusätzliche Angaben:
- Eine Erklärung, dass das Recyclingverfahren zugelassen wurde, mit Angabe der Nummer des zugelassenen Recyclingverfahrens im EG-Register.
- Eine Erklärung, dass das Kunststoff-Ausgangsmaterial, das Recyclingverfahren und der recycelte Kunststoff den Spezifikationen entsprechen, für die die Zulassung erteilt wurde.
- Eine Erklärung, dass ein Qualitätssicherungssystem gemäß Abschnitt B des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 eingerichtet wurde.
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