Verordnung (EU) Nr. 454/2011

 



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TSI Telematikanwendungen für den Personenverkehr

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 454/2011 der Kommission vom 5. Mai 2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr" des transeuropäischen Eisenbahnsystems

Normhistorie ABl. EU

Kerninhalte

Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführte Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) behandelt unter anderem den auf Telematikanwendungen für den Personenverkehr bezogenen Teil des Teilsystems „Instandhaltung" (d. h. Methoden der Nutzung, Verwaltung, Aktualisierung und Pflege von Datenbanken, Software, Datenübertragungsprotokolle usw.).

Die TSI ist in drei Phasen anzuwenden:

  • In Phase 1 werden die detaillierten IT-Spezifikationen, die Governance und der Gesamtplan festgelegt.
  • Phase 2 dient der Entwicklung des Datenaustauschsystems.
  • Phase 3 (Schlussphase) dient der Einführung des Datenaustauschsystems.