Verordnung Nr. 1222/2009

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter

Link zum Rechtstext Verordnung Nr. 1222/2009
Normhistorie ABl. EU

Kerninhalte

Ziel dieser Verordnung ist die Steigerung sowohl der Sicherheit als auch der wirtschaftlichen und ökologischen Effizienz im Straßenverkehr durch die Förderung kraftstoffeffizienter und sicherer Reifen mit geringem Rollgeräusch.

Mit ihr wird ein Rahmen für die Bereitstellung von harmonisierten Informationen zu Reifenparametern durch eine Kennzeichnung geschaffen, die die Endnutzer in die Lage versetzt, beim Reifenkauf eine sachkundige Wahl zu treffen.

Sie gilt für Reifen der Klassen C1, C2 und C3.

Sie gilt nicht für

  • runderneuerte Reifen,
  • Geländereifen für den gewerblichen Einsatz,
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte,
  • Notreifen des Typs T,
  • Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h,
  • Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser < 254 mm oder > 635 mm,
  • Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen,
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmten sind.

Sie enthält

  • in Anhang I die Klassifizierung von Reifenparametern (Teil A: Kraftstoffeffizienzklassen, Teil B: Nasshaftungsklassen, Teil C: Klasse des externen Rollgeräuschs und entsprechender Messwert),
  • in Anhang II das Format der Kennzeichnung (Gestaltung der Kennzeichnung und Aufkleber),
  • in Anhang III Informationen in technischem Werbematerial und
  • in Anhang IV Überprüfungsverfahren.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 5. Juni 2020