Richtlinie 85/374/EWG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Link zum Rechtstext Richtlinie 85/374/EWG

Kerninhalte

Diese Richtlinie bestimmt, dass der Hersteller eines Produkts für den Schaden, der durch einen Fehler dieses Produkts verursacht worden ist, haftet.

Produkt ist dabei jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, einschließlich Elektrizität.