Verordnung (EU) 2017/852

 




Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2018. Gleichzeitig ist die Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 aufgehoben. Anhang III Teil I Buchstabe d (betrifft die Produktion von Chloralkali, bei der Quecksilber als Elektrode verwendet wird) galt bereits seit dem 11. Dezember 2017.

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Quecksilber-Verordnung

Bezeichnung

Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008

Kerninhalte

In dieser Verordnung sind Maßnahmen und Bedingungen festgelegt, die die Verwendung und Lagerung von sowie den Handel mit Quecksilber, Quecksilberverbindungen und Quecksilbergemischen und die Herstellung und Verwendung von sowie den Handel mit Quecksilber versetzten Produkten und die Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen betreffen und mit denen die Gesundheit des Menschen und die Umwelt wirksam vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen geschützt werden sollen.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Oktober 2023
Review vom 02. Januar 2023