Lichtimmissionen LAI

 


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Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen vom 13. September 2012

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Kerninhalte

Diese Hinweise finden Anwendung zur Beurteilung der Wirkung von Lichtimmissionen auf Menschen durch Licht emittierende Anlagen. Zu lichtemittierenden Anlagen zählen künstliche Lichtquellen, wie z. B. Scheinwerfer zur Beleuchtung von Sportstätten, von Verladeplätzen und für Anstrahlungen sowie Lichtreklamen, aber auch hell beleuchtete Flächen, wie z. B. angestrahlte Fassaden.

Sie finden weder Anwendung für Anlagen zur Beleuchtung des öffentlichen Straßenraums noch für Beleuchtungsanlagen von Kraftfahrzeugen und dem Verkehr zuzuordnende Signalleuchten.

Sie gelten auch nicht für Laser.

Anhang 1 enthält zusätzlich Hinweise über die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf Tiere – insbesondere auf Vögel und Insekten – und Vorschläge zu deren Minderung.