Thüringer Gewässerschutzprogrammverordnung

 



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Thüringer Gewässerschutzprogrammverordnung

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Thüringer Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme
In der Fassung vom 15. Mai 2001

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 76/ 464/EWG des Rates vom 4. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 129 S. 23) in der jeweils geltenden Fassung.