ThürPflanzAbfV

 



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Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anfallen, durch Verrottung (insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen - ohne Geruchsbelästigungen) und in Ausnahmefällen Verbrennen sowie die Zuständigkeiten des Landkreises oder der kreisfreien Stadt als Abfallbehörde.