Abfallsatzung Schönkirchen

 



Bezeichnung

Satzung über die Abfallwirtschaft des Kreises Plön in der Neufassung vom 16. September 2021

Rechtsebene

Schönkirchen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Kreis Plön, zu dem auch die Gemeinde Schönkirchen gehört, die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt und dabei zugleich die Ziele die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Sie regelt unter anderem den Umfang der Abfallentsorgung, das Einsammeln von Abfällen zur Verwertung, die zulässigen Abfallbehälter und die Abfallberatung.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. Juli 2022

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Kreis Plön

URL-Adresse

https://www.kreis-ploen.de/media/custom/2158_335_1.PDF?1359013894