Richtlinie 1999/62/EG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Straßeninfrastrukturen durch Fahrzeuge

Link zum Rechtstext

Richtlinie 1999/62/EG

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für:
-> Kraftfahrzeugsteuern, die von Lastkraftwagen erhoben werden,
-> Maut- und Benutzungsgebühren, die von Fahrzeugen erhoben werden.

Sie betrifft nicht Fahrzeuge, die ausschließlich in den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedstaaten eingesetzt werden. Sie betrifft ferner nicht auf den Kanarischen Inseln, in Ceuta und Melilla sowie auf den Azoren oder Madeira zugelassene Fahrzeuge, die ausschließlich für Transporte in diesen Gebieten oder zwischen diesen Gebieten und dem spanischen bzw. portugiesischen Festland eingesetzt werden.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. September 2022
Review vom 01. Juni 2022
Review vom 04. März 2022