AbfEntS + AbfEntGebS Verl

 



Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungs- und Gebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Verl (in der Fassung der ersten Änderungssatzung) und Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Verl, beide vom 26. November 2013

Rechtsebene

Verl

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass die Stadt Verl die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung („kommunale Abfallentsorgungseinrichtung") betreibt. Zu den abfallwirtschaftlichen Aufgaben der Stadt zählen insbesondere das Einsammeln und Befördern von Abfällen, die im Stadtgebiet anfallen, die Information und Beratung über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen und die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Selbstbeförderung zu Abfallentsorgungsanlagen.

Die Abfallentsorgungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Abfallbeseitigung zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührensatz fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Mai 2022 
Review vom 16. April 2021 


Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

https://www.verl.de/fileadmin/user_upload/Videos/101055.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

https://www.verl.de/fileadmin/user_upload/721-Gebuehrensatzung_Abfallentsorgung_Stand_2022_01.pdf