Verordnung (EU) 2016/1628

 



Link zum Rechtstext

Verbrennungsmotoren (neu)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Motoren der Klassen NRE, NRG, NRSh, NRS, IWP, IWA, RLL, RLR, SMB und ATS, die in nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte eingebaut sind oder eingebaut werden sollen.

Sie legt für diese Motoren

  • Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und
  • verwaltungsmäßige und technische Anforderungen, die sich auf die EU-Typgenehmigung beziehen,

fest.

Zudem legt sie bestimmte Pflichten in Bezug auf nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, in die die vorgenannten Motoren eingebaut werden oder eingebaut worden sind, fest, die die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel aus solchen Motoren betreffen.

Darüber hinaus legt sie Anforderungen an die Marktüberwachung von nicht normkonformen Motoren, die in nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte eingebaut sind oder eingebaut werden sollen und die der EU-Typgenehmigung unterliegen, fest.