AbfS + AbfGebS Landkreis Nordhausen

 



Kurzbezeichnung

KrW-/AbfS und AbfEGS

Bezeichnung

Satzung zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Nordhausen vom 17. Dezember 2021 und Gebührensatzung zur geordneten Abfallverwertung und -beseitigung im Landkreis Nordhausen vom 17. Dezember 2021

Rechtsebene

Landkreis Nordhausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass der Landkreis Nordhausen, dem die Stadt Bleicherode und die Gemeinde Werther angehören, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt und dazu eine öffentliche Einrichtung im Rahmen des eigenen Wirkungskreises betreibt. Die Abfallsatzung regelt insbesondere Anschluss und Benutzungszwang/-recht sowie die Entsorgung von Abfällen.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung der Abfallentsorgung Abfallentsorgungsgebühren (Grundgebühr, Behältergebühr und Abfuhrgebühr) zur Deckung seiner Kosten zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 02. Dezember 2022 - Neufassung Gebührensatzung 
Review vom 02. Dezember 2022 - Neufassung AbfS

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung

URL-Adresse

https://landkreis-nordhausen.de/files/landkreis-nordhausen/uploads/satzungen/abfall/kreislaufwirtschafts-und-abfallsatzung-0aneufassung-01-01-2022.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallentsorgungsgebührensatzung

URL-Adresse

https://landkreis-nordhausen.de/files/landkreis-nordhausen/uploads/satzungen/abfall/1-aenderungssatzung.pdf