AbfS + AbfGS Hildburghausen

 



Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung des Landkreises Hildburghausen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Satzung des Landkreises Hildburghausen über die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung beide vom 4. Dezember 2017

Rechtsebene

Hildburghausen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass der Landkreis Hildburghausen, dessen Kreisstadt Hildburghausen ist, die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Überlassungsrecht, Anschluss- und Überlassungszwang sowie Formen des Einsammelns und Beförderns.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt den Landkreis, für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung Gebühren (Festgebühr, Behälterentleerungsgebühr, Gebühr für Restmüllsäcke, Gebühr für an Wertstoffhöfen angelieferte Bauabfälle und Gebühr für an die Deponie Leimrieth angelieferte Inertstoffe) zu erheben. Sie legt insbesondere die Bemessungsgrundlagen und die Gebührensätze fest. Der Landkreis Hildburghausen ist Mitglied des Zweckverbands für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt).

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

ZAST

URL-Adresse

http://www.zast.info/zast_aufgaben.html 

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/328_9404_1.PDF?1508139580

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/328_9405_1.PDF?1508139765

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

REVIEW 08.10.2018

URL-Adresse

https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/328_9411_1.PDF?1508196602