AbfS + AbfGS Dortmund

 



Kurzbezeichnung

Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung Dortmund

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung vom 15. November 2022 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund in der Stadt Dortmund vom 15. Dezember 2023

Rechtsebene

Dortmund

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallsatzung bestimmt, dass die Stadt Dortmund als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der im Kreisgebiet überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Die Abfallsatzung regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht/-zwang sowie den Anfall, die Überlassung, die Sammlung und den Transport von Abfällen.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt die Stadt Dortmund, für ihre Entsorgung von Abfällen Gebühren (Entsorgungsgebühren und sonstige Gebühren) zu erheben. Sie legt unter anderem Gebührenschuldner und die Veranlagung, Fälligkeit und Einziehung der Gebühren fest.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 13. Februar 2024 I ; II
Review vom 01. März 2022 - Neufassung Abfallsatzung 
Review vom 01. März 2022 - Neufassung Abfallgebührensatzung
Review vom 01. September 2021 I ; II ; III
Review vom 12. Juni 2020
Review vom 01. März 2022 I; II;

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallsatzung

URL-Adresse

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund.pdf (digistadtdo.de)

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung

URL-Adresse

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund.pdf (digistadtdo.de)