AbfS + AbfGebS Emmerich a.R.

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Emmerich am Rhein vom 25. September 2019 und Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16. Dezember 1999

Kerninhalte

Die Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Entsorgung von Abfällen bestimmt, dass die Stadt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung wahrnimmt. Die Entsorgung von Abfällen durch die Stadt umfasst das Einsammeln und Befördern der Abfälle zu den Abfallentsorgungsanlagen oder Müllumschlagstationen des Kreises, wo sie sortiert, verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden. Wiederverwertbare Abfälle werden getrennt gesammelt und befördert, damit sie einer Verwertung zugeführt werden können.

Die Abfallgebührensatzung berechtigt die Stadt Emmerich am Rhein zur Deckung der Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung entstehen, Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz getrennt für die Entsorgung von Restmüll (Graues System), des Anteils am Altpapier, das keine Verpackungen darstellt (Grüne Tonne) und der Grün- und Gartenabfälle (Braune Tonne) zu erheben.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Juni 2020