ÜAnlG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen vom 27. Juli 2021

Link zum RechtstextÜberwachungsbedürftige Anlagengesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Das sind Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können.
Es dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und anderer Personen beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zu gewährleisten, soweit diese sich im Gefahrenbereich einer solchen Anlage befinden.
Das Gesetz gilt nicht
-> für überwachungsbedürftige Anlagen in Produkten, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind,
-> soweit in anderen Rechtsvorschriften entsprechende oder weitergehende Vorschriften vorgesehen sind.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumÜAnlG; ElektroF_SumGefährdb; F2_SumGefährdb; F2_SumGefährdb_2; FaSi_SumGefährdb; FM_SumGefährdb; FM_SumPrüfpf; Inst_SumGefährdb; Inst_SumPrüfpf
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. August 2021
Review vom 01. November 2020