VVAwS Bbg.

 



Die Verwaltungsvorschriften zum Vollzug sind mit Ablösung der VAwS durch die bundesrechtliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 1. August 2017 außer Kraft getreten.

Link zum Rechtstext

Verwaltungsvorschrift zur Anlagenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verwaltungsvorschrift zur Anlagenverordnung – Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 27. Juli 1999

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift dient dem Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS).

Sie gilt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG, und zwar sowohl für LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen) als auch für HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe).