VVAwS Bbg.
Die Verwaltungsvorschriften zum Vollzug sind mit Ablösung der VAwS durch die bundesrechtliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 1. August 2017 außer Kraft getreten.
Link zum Rechtstext | Verwaltungsvorschrift zur Anlagenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verwaltungsvorschrift dient dem Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS). Sie gilt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG, und zwar sowohl für LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen) als auch für HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe). |