Verordnung (EG) Nr. 1236/2005

 



Die Verordnung ist nicht mehr gültig. Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2019/125 ersetzt.


Link zum Rechtstext

Anti-Folter-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten

Kerninhalte

Diese Verordnung stellt Unionsvorschriften für den Drittlandshandel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zwecke der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, sowie Vorschriften für die Erbringung von Vermittlungstätigkeiten, technischer Hilfe, Ausbildungsmaßnahmen und Werbung im Zusammenhang mit derartigen Gütern auf.