Richtlinie (EU) 2019/1937

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Link zum Rechtstext

Whistleblowing-Richtlinie, Hinweisgeber-Richtlinie

Kerninhalte

Durch diese Richtlinie werden gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Personen festgelegt, die bestimmte Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 nachzukommen.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. März 2024
Review vom 09. Juni 2023
Review vom 12. Oktober 2022
Review vom 14. April 2021 I ; II