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Gesetz über internationale Patentübereinkommen

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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente, dem Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens und dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente vom 21. Juni 1976

Kerninhalte

Mit diesem Gesetz wird den drei wichtigen internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet des Patentrechts, nämlich dem Straßburger Patentübereinkommen, dem Patentzusammenarbeitsvertrag und dem Europäischen Patentübereinkommen zugestimmt.

Es enthält zudem die sich aus der Ratifizierung des Europäischen Patentübereinkommens ergebenden notwendigen innerstaatlichen Regelungen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 05. Juli 2023
Review vom 01. November 2021
Review vom 01. September 2021