DGUV Vorschrift 12 (ehemals GUV-V B 2)

 





Die DGUV Vorschrift 12 wurde aufgehoben.

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DGUV Vorschrift 12

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Laserstrahlung (Ausgabe November 1987)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Erzeugung, Übertragung und Anwendung von Laserstrahlung.

Sie enthält im Wesentlichen Forderungen hinsichtlich des Schutzes vor gesundheitsgefährdender Laserstrahlung.

Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Möglichkeiten des Auftretens von Laserstrahlung. Zur Anwendung von Laserstrahlung gehören die Erprobung, die bestimmungsgemäße Verwendung und die Instandhaltung von Lasereinrichtungen.