Richtlinie 2009/34/EG

 



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Messgeräte-Richtlinie

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Richtlinie 2009/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 betreffend gemeinsame Vorschriften über Messgeräte sowie über Mess- und Prüfverfahren

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für

  • Messgeräte, Teile dieser Messgeräte, Zusatzeinrichtungen und Messanlangen (unter dem Oberbegriff „Geräte" zusammengefasst)
  • Maßeinheiten, die Harmonisierung der Methoden der Messung und der messtechnischen Kontrolle sowie gegebenenfalls der zu ihrer Anwendung erforderlichen Mittel
  • die Festsetzung, die Methode der Messung, die messtechnische Kontrolle sowie die Kennzeichnung der Mengen vorverpackter Erzeugnisse

Sie enthält Regelungen für die Mitgliedstaaten betreffend die Erteilung der EG-Bauartzulassung von Geräten.