SächsFeuVO

 



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Sächsische Feuerungsverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Feuerungsanlagen in der Fassung vom 15. Oktober 2007

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Feuerstätten und Abgasanlagen (Feuerungsanlagen).

Für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt sie nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder es sich um Gas-Haushalts-Kochgeräte handelt.

Für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase gilt sie nicht.