LöRüRL Thür
Die LöRüRL Thür wurde aufgehoben.
Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1).
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe vom 28. Dezember 1992 |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken. |
Links zur Rechtsänderung |