Allgemeine Musterverwaltungsvorschrift des LAI

 


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Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen

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Allgemeine Musterverwaltungsvorschrift des LAI zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG vom 28. September 2005

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für nach dem BImSchG in Verbindung mit der 4. BImSchV genehmigungsbedürftige Anlagen.

Sie enthält Vorschriften zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, die bei verschiedenen Antragsprüfungen wie beispielsweise bei Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage sowie zur wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebes einer Anlage zu beachten sind.