PrüfVO NRW

 



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Prüfverordnung

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Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten vom 24. November 2009

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung von technischen Anlagen unter anderem in Hallenbauten für gewerbliche oder industrielle Betriebe mit einer Geschossfläche von mehr als 2.000 m².

Sie bestimmt, dass technische Anlagen wie ortsfeste Feuerlöschanlagen, lüftungstechnische Anlagen, Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen, Rauchabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie Brandmelde- und Alarmierungsanlagen durch Prüfsachverständige zu prüfen sind.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumSonderbauten
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Review vom 13. April 2022
Review vom 01. Juni 2021