Verordnung (EG) Nr. 725/2004

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen

Link zum RechtstextVerordnung (EG) Nr. 725/2004

Kerninhalte

Hauptziel der Verordnung ist die Einführung und Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen im internationalen Seehandel und im nationalen Verkehr sowie zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in den den ihnen dienenden Hafenanlagen angesichts der Bedrohung durch vorsätzliche rechtswidrige Handlungen.
Dazu werden beispielsweise gemeinsame Maßnahmen des SOLAS - Übereinkommens zur Gefahrenabwehrerhöhung und Vorkehren zur Abwehr der Gefahren festgelegt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 1. Juni 2020