ADR/RID

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände vom 4. Juli 2019 und Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) vom 1. Januar 2007

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Kerninhalte

Zusammenfassung der Vorschriften der Beförderung gefährlicher Güter (ADR)  auf der Straße und der Schiene (RID) in einer Vorschrift. Diese stimmen in weiten Teilen überein,nur dort, wo sich einzelne Textabschnitte in den beiden Regelwerken unterscheiden, werden sie durch die Farbabhebungen abgegrenzt. Blaue gekennzeichnete Regelungen gelten nur für den ADR - Bereich und grün gekennzeichnete Regelungen nur für den Eisenbahnbereich.